Johann-Georg-Fischer-Schule Süßen: Aktuelles
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Verbundschule Süßen
Rektor: Herr Steffen Lonczig
Schulstraße 2
73079 Süßen
E-Mail
Telefon 07162/96 99 20
Telefax 07162/96 94 20
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Informationen zum Schulbetrieb ab 22. Februar 2021 (Stand 12.2.2021)
Meldung vom
14. Januar 2021
In der Woche vom 15.-19.02.2021 sind Winterferien wie geplant. Nach den Winterferien findet in den Klassen der Grundstufe Präsenzunterricht statt. Die Unterrichtszeiten werden im Lauf der Ferien durch die Klassenlehrerinnen mitgeteilt. Die Klassen der Hauptstufe erhalten weiterhin Fernunterricht wie bisher. Eine Notbetreuung ist im bisherigen Umfang weiterhin möglich. Bitte setzen Sie sich hierzu direkt mit der Schule in Verbindung. Bleiben Sie gesund! Schulleitung und Kollegium der J.-G.-Fischer-Schule SBBZ
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Informationen zum Unterricht bis zum 14.2.2021
Meldung vom
06. Januar 2021
Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, wird der Lockdown bis zum 14.2.2021 verlängert. Das betrifft auch unsere Schule. Es gibt Fernlernangebote für die einzelnen Klassen. Notbetreuung wird angeboten, näheres hierzu finden Sie unten.
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Brauchst du Hilfe???
Meldung vom
21. Dezember 2020
Nein, wir gehen nicht komplett in die Weihnachtsferien. Die Feiertage und Wochenenden nehmen wir uns frei, ansonsten sind #wirfüreuch da. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation können wir keine normalen Öffnungszeiten und Aktionen machen. Daher fallen auch die Dezember-Aktionen und die Öffnungszeiten mit Anmeldung aus. Aber: Wir dürfen uns mit euch im Einzelnen treffen, um euch zu unterstützen. Also immer mit einem Haushalt. Dafür müsst ihr euch bei uns melden. Das geht über Instagram, über unsere E-mail-Adresse jugendhaus.suessen@gmx.de und übers Telefon. Die Zeiträume, in denen wir auf jeden Fall für euch da sein können: Do 17.12. 15:30 – 18:30 Uhr Fr 18.12. 15:30 – 18:30 Uhr Di 22.12. 15:30 – 18:30 Uhr Di 29.12. 15:30 – 18:30 Uhr Di 05.01. 15:30 – 18:30 Uhr Do 07.01. 15:30 – 18:30 Uhr Fr 08.01. 15:30 – 18:30 Uhr Da ist kein passender Zeitraum dabei? Du brauchst uns zu einer anderen Zeit? Dann melde dich einfach – wir finden sicher eine Lösung. Hier erreichst du uns (Uns = Julia und Krisztián = Jugendhaus Süßen–Team): Instagram: jugendhaus_suessen E-Mail: jugendhaus.suessen@gmx.de Telefon: 07162 – 3080 Mobil: 0159 – 04393687 Infos findest du auf Insta und auf unserer Homepage www.jugendhaus.suessen.de Du brauchst was Anderes oder erreichst uns nicht, weil Feiertage /Wochenende sind? Deine Eltern brauchen was? Dafür haben wir für euch eine Liste mit weiteren Hilfeangeboten zusammengestellt. Schau gleich mal nach.
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Frohe Weihnachten
Meldung vom
21. Dezember 2020
Das Kollegium der J.-G.-Fischer Schule wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr! Wir hoffen, dass wir uns am 11.1.2021 wieder gesund in der Schule treffen. Sollte es vorher wichtige Informationen oder Änderungen geben, finden Sie diese hier auf der Homepage. Aktuelle Informationen zur Schulschließung ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar finden sie hier.
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Informationen zum Schuljahresbeginn
Meldung vom
10. September 2020
Für die Klassenstufen 2-9 beginnt der Unterricht am Montag, den 14.9.2020 um 8.15 Uhr. Unterrichtsende ist in der ersten Schulwoche von Montag bis Donnerstag um 11.50 Uhr, am Freitag um 11.00 Uhr. Der Ganztagesbetrieb mit Mittagessen beginnt am Montag, den 21.9.2020. Die Einschulungsfeier für die Erstklässler findet am Donnerstag, den 17.9.2020 um 9.30 Uhr statt. Zur Organisation des Ganztagesbetriebs und zu den notwendigen Hygienemaßnahmen werden nächste Woche noch genaue Informationen ausgegeben. Antworten auf allgemeine Fragen befinden sich auf der Homepage des Kultusministeriums www.km-bw.de . Wir freuen uns auf einen guten Start ins neue Schuljahr!
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Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
Meldung vom
09. September 2020
Hier finden Sie die aktuelle Handreichung zum Umgang mit Erkältungssymptomen und einem möglichen bzw. nicht möglichen Schulbesuch bei Ihrem Kind: Hinweise zu Symptomen
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Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Meldung vom
11. Mai 2020
Der nächste Schritt zur Wiederaufnahme des Schulbtriebs sieht vor, dass ab Montag, 18.05.2020 die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 wieder eingeschränkten Präsenzunterricht an der Schule haben werden. Die Unterrichtszeiten sowie die geltenden Regeln erhalten die betreffenden Familien ab 11.05.2020 schriftlich. Nach den Pfingstferien werden dann in einem rollierenden System die anderen Klassenstufen (1-3 und 5-7 ) wochenweise abwechselnd wieder eingeschränkten Präsenzunterricht haben. Hier wird es für jedes Kind rechtzeitig einen Unterrichtsplan geben. Weiterhin werden wir natürlich den Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler mit Arbeitsplänen und per Videokonferenz fortsetzen, um ein möglichst gutes Lernangebot machen zu können. Für Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder die mit Personen zusammenleben, die einer Risikogruppe angehören, gibt es die Möglichkeit, sich vom Präsenzunterricht entbinden zu lassen. In diesem Fall nehmen Sie bitte mit der Schulleitung Kontakt auf. Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute – bleiben Sie gesund!
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Schreiben von Fr. Dr. Eisenmann an alle Eltern im Land
Meldung vom
28. April 2020
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Erweiterte Notbetreuung ab dem 27.4.2020
Meldung vom
23. April 2020
Ab dem 27. April 2020 wird eine erweiterte Notbetreuung für Schüler der Klassenstufen 1-7 angeboten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Berechtigt zur Teilnahme sind Kinder, deren beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der alleinerziehende Elternteil - außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen, - von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind, - eine entsprechende Bescheinigung vorlegen und - durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind. - Weiterhin ist eine Erklärung beider Erziehungsberechtigten oder von der oder dem Alleinerziehenden notwendig, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist. Die Entscheidung über die Zulassung einer solchen Ausnahme trifft unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat. Bei selbständig oder freiberuflich Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung.Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen , um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, haben Kinder Vorrang , - bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist - Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist sowie - Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere - die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr - die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht - die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe, die Leistungen nach §§ 67 ff. des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch erbringen, sowie gemeindepsychiatrische und sozialpsychiatrische Einrichtungen und Dienste, die einem Versorgungsvertrag unterliegen, und ambulante Einrichtungen und Dienste der Drogen- und Suchtberatungsstellen - Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber unabkömmlich gestellt werden - Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz sowie die Einheiten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder unmittelbar wegen der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie im Einsatz sind - Rundfunk und Presse - Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden - das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe - Bestatter Ausgeschlossen von der Notbetreuung sind Kinder, - die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind - die sich innerhalb der letzten 14 Tage im Ausland aufgehalten haben - die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. In der Notbetreuung findet kein Unterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler müssen ihre von den Lehrkräften bereitgestellten Aufgaben mitbringen und bearbeiten. Getränke und Vesper sind ebenfalls mitzubringen. Wenn ALLE oben genannten Bedingungen erfüllt sind und Sie Ihr Kind zur Notbetreuung anmelden möchten, setzen Sie sich bitte telefonisch mit der Schulleitung in Verbindung. Die eigentliche Anmeldung erfolgt dann bei der Stadtverwaltung.Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Homepage der Stadt Süßen: www.suessen.de
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Eingeschränkter Start des Schulbetriebs ab dem 4.5.2020
Meldung vom
20. April 2020
Informationen finden Sie hier auf der Seite des Kultusministeriums: Eingeschränkter Start des Schulbetriebs ab dem 4.5.202
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Schulschließung bis 3.5.2020 verlängert
Meldung vom
17. April 2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, am 15.04.20 gab die Landesregierung Baden-Württembergs bekannt, dass die Schulen bis einschließlich 03.05.20 geschlossen bleiben. Das bedeutet, dass die Lehrkräfte weiterhin Materialien und Aufgaben für die Schülerinnen und Schüler zur Bearbeitung zu Hause zur Verfügung stellen werden. Für alle Schülerinnen und Schüler und auch für Eltern stehen die Lehrkräfte und die Schulleitung wie bisher für Fragen zur Verfügung. Im Laufe der nächsten Wochen werden Pläne zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab 04.05.20 erstellt. Wir werden Sie rechtzeitig informieren. Bitte schauen Sie hierzu regelmäßig auf die Hompage der Schule. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit. Die Schulleitung
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Weitere Informationen
Meldung vom
15. März 2020
Zu häufig gestellten Fragen hat das Kultusministerium Antworten formuliert. Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums.
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Anmeldung zur Notbetreuung
Meldung vom
15. März 2020
Informationen zur Notbetreuung finden Sie auf der Homepage des Schulverbundes Süßen.
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Schulschließung ab Dienstag, 17.3.2020
Meldung vom
13. März 2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, nach Mitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg, bleibt die Schule am Montag, 16.03.20, geöffnet. Es findet Unterricht nach Stundenplan statt. An diesem Tag erhalten die Schülerinnen und Schüler wichtige Informationen über Aufgaben während der Aussetzung des Unterrichts sowie weitere Hinweise. Sollte Ihr Kind am Montag vom Unterricht fernbleiben, bitten wir um Meldung per E-Mail oder Telefon. Ab Dienstag, 17.03.20, bleibt die Schule geschlossen. Alle schulischen Veranstaltungen, wie z.B. Eltern- und Informationsabende, werden in diesem Zeitraum abgesagt. Bitte prüfen Sie regelmäßig die Homepage der Schule! Die Schulleitung
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Spenden an Friends Kinderhilfe International e.V. übergeben
Meldung vom
07. März 2020
Einen Spendenscheck in Höhe von 1617,29 € aus dem Erlös des Süßener Weihnachtsmarktes 2019 konnte Frau Wagner, die Schulleiterin der J.-G.-Fischer-Schule SBBZ, Frau Pia Christine Merkle von der Friends Kinderhilfe International e.V. überreichen. Das von der Schule seit Jahren unterstützte Projekt engagiert sich seit vielen Jahren mit nachhaltigen Programmen und Projekten zur Förderung der Bildung und Ausbildung von Straßen- und Waisenkindern sowie Kindern aus verarmten Familien. So werden beispielsweise Kindergärten, Ausbildungsprogramme und Einkommensförderungsprogramme als „Hilfe zur Selbsthilfe“ initiiert und unterstützt. Kindern, Jugendlichen und verarmten Familien wird individuell und bedürfnisorientiert geholfen, unabhängig von Religion und ethnischer Herkunft. Die Schulgemeinschaft der J.-G.-Fischer-Schule SBBZ unterstützt dieses Projekt seit über zehn Jahren auch mit einem jährlichen „Spendenadventskalender“. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte spenden in der Adventszeit im Rahmen einer SMV-Aktion an einem ihnen zugelosten Tag für das Projekt. So konnten die beiden Schülersprecherinnen Elif Düsünmez und Madlene Thomassen Frau Merkle zusätzlich 130 € an Spendengeld übergeben. Im Namen der Friends Kinderhilfe International e.V. bedankte sich Frau Merkle sehr herzlich für die großzügige Spende und die langjährige Unterstützung.
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